Sprache – Identität – Außenwirkung
Empfehlungen zum einheitlichen Sprachgebrauch
Ein überzeugendes Selbstverständnis der Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen schlägt sich neben dem visuellen Erscheinungsbild auch in der Kommunikation und im Sprachgebrauch nieder. Damit sich die Markenfamilie in einem einheitlichen, seriösen Sprachbild zeigt, sollten Sie bei allen Veröffentlichungen diese Empfehlungen berücksichtigen. Hinweise zu weiterführendem Material finden Sie am Seitenende in einer Übersicht.
Rechtschreibung
Referenzwörterbuch ist die aktuelle Ausgabe des Duden
Die staatlichen Behörden und Einrichtungen im Freistaat Sachsen schreiben nach den Regeln der neuen deutschen Rechtschreibung. Dem Kabinettsbeschluss vom 21.07.1998 zufolge sind die neuen Regeln verbindlich. Seit der revidierten Rechtschreibreform 2007 sind allerdings circa 3.000 Fälle im amtlichen Wörterverzeichnis nicht mehr klar geregelt.
Empfehlung:
Kann ein Wort oder eine Wendung nach den amtlichen Rechtschreibregeln unterschiedlich geschrieben werden, soll die jeweilige Vorzugsvariante der aktuellen Duden-Ausgabe verwendet werden.
Die Vorzugsvarianten sind im Duden-Wörterbuch farbig unterlegt.
Sprachgebrauch
bürgerfreundlich, verständlich und diskriminierungsfrei
Verständliche Sätze sind einfach, klar gegliedert, nicht zu lang und nicht zu kurz und durch anregende Elemente aufgelockert. Jede Veröffentlichung sollten sich ausnahmslos einer empfängerspezifischen und verständlichen Sprache bedienen. Das trifft insbesondere zu, wenn der breiten Öffentlichkeit Verwaltungs- und Gesetzesbegriffe zu vermitteln sind.
Empfehlungen:
Publikationen, die an die allgemeine Öffentlichkeit gerichtet sind, sollten fachsprachliche Bezeichnungen nur dann enthalten, wenn die Begriffe
- im amtlichen Wörterverzeichnis erfasst sind (Beispiel: Einkommensteuer),
- eine rechtliche Relevanz besitzen oder
- der Eindeutigkeit halber nicht anders geschrieben werden können (Beispiel: Bezeichnung von Antragsverfahren, Gesetze, Formulare, Quellenverweise).
Berücksichtigen Sie die Kriterien der sprachlichen Gleichbehandlung (Gender Mainstreaming):
- setzen Sie Paarformulierungen wie »Bürgerinnen und Bürger«, » Lehrerinnen und Lehrer« gezielt, zugunsten lesbarer Texte aber sensibel ein
- Bevorzugen Sie neutrale Sprachformen und Formulierungen (Antragstellende statt Antragsteller, Studierende statt Studenten...)
Verzichten Sie auf diskriminierende Bezeichnungen (Naturvolk, Dritte Welt, Asylanten, Hartz-IV-Empfänger...).
Weiterführendes Material
Rechtschreibung
- Dokumente zur Rechtschreibreform Institut für Deutsche Sprache (IDS), Dokumente zu den Inhalten der Rechtschreibreform, Überarbeitetes Regelwerk (Fassung 2006)
- Neue Rechtschreibung Duden-Verlag, Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Neue Rechtschreibung, Informationen auf der Basis der neuen, seit dem 1. August 2006 verbindlichen Regeln
Bürgernahe Verwaltungssprache
- Bürgernahe Verwaltungssprache Bundesverwaltungsamt, Arbeitshandbuch »Bürgernahe Verwaltungssprache« (61 Seiten), 4. Auflage 2004
Langer, I., Schulz v. Thun, W. & Tausch, R.. Verständlichkeit in Schule, Verwaltung, Politik und Wissenschaft. Ernst Reinhardt Verlag, München, Basel (193 Seiten), 1974
Sprachliche Gleichbehandlung
- Sprachliche Gleichbehandlung von Männern und Frauen Bundesverwaltungsamt, BBB-Merkblatt »Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern«, 2. Auflage 2002
Leitfaden zur Überwindung von Geschlechterstereotypen und anderen geschlechterbezogenen Benachteiligungen im Lebenslagenportal Amt24, Sächsische Staatskanzlei, Gender Mainstreaming, 2007